Infos zur aktuellen Situation
Neueste Corona-Schutzverordnung NRW

Ab dem 03. April 2022 gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Es gibt keine Beschränkungen und Vorgaben für Beherbergungsbetriebe mehr.
Bitte informieren Sie sich aber vor Ihrer Anreise oder Ihrem Besuch über die aktuellsten Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und des Bundes-Infektiongesetzes.
Änderungen erfolgen oft sehr zeitnah, so dass uns nur wenig Zeit für eine Reaktion und eine Anpassung der Website bleibt.
Die neuesten Informationen sowie die aktuelle Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung.
2G bei neuen Dauergästen & Saisongästen

Für neue Saison- und Jahresgäste mit einer Vertragslaufzeit ab dem 01.04.2022 gilt die 2G-Regel. Wir machen hier von unserem Hausrecht Gebrauch.
Wir bitten alle Saisongäste und Dauergäste, die ihren Impfstatus oder genesenen Status noch nicht in der Rezeption dokumentiert haben, dies kurzfristig zu tun.